Eine Pflegekraft kümmert sich um einen behinderten, jungen Mann in einem Rollstuhl. Sie stehen im Gang eines Wohnheimes.

Behindertenpflege: Leistungen und finanzielle Unterstützung

Bei der Pflege von Behinderten geht es um weit mehr als das Waschen, Anziehen oder Verabreichen von Medikamenten der pflegebedürftigen Person. Sie hat das Ziel, Menschen mit Beeinträchtigungen trotz ihrer individuellen Einschränkungen ein würdevolles und so selbstbestimmtes wie mögliches Leben zu ermöglichen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Bereiche dabei zusammenspielen.

Leistungen im Bereich der Pflege von behinderten Menschen

Körperliche Grundversorgung als Basis der Behindertenpflege

Im Mittelpunkt jeder Pflege steht die Sicherstellung der grundlegenden körperlichen Bedürfnisse der Pflegeperson. Bedürftige werden bei der täglichen Hygiene unterstützt, ebenso wie beim Essen und Trinken. Auch wenn es um Toilettengänge und den Umgang mit Ausscheidungen geht, benötigen viele Betroffene Unterstützung. Die Pflege, auch speziell die Behindertenpflege, richtet ihren Fokus auch auf die Mobilität: Pflegekräfte helfen dabei, die Bewegungsfähigkeit so gut es geht zu erhalten und sogar zu fördern, statt sie durch Inaktivität weiter einzuschränken.

Die medizinische Betreuung und Behandlungspflege

Gerade bei stärkeren oder mehrfachen Beeinträchtigungen reicht die reine Grundpflege nicht aus. Deshalb kommen spezialisierte Fachkräfte zum Einsatz. Es ist wichtig, ärztliche Anweisungen zuverlässig umzusetzen, gerade bei der Medikamentengabe oder der Organisation von Rezepten. Examinierte Pflegefachkräfte übernehmen zudem spezielle medizinische Aufgaben, die über das hinausgehen, was Laien leisten können. Damit die Behindertenpflege insgesamt stimmig bleibt, stehen Pflegepersonal, Ärzte und Therapeuten dabei in engem Austausch miteinander.

Unterstützung im Haushalt und bei organisatorischen Angelegenheiten

Auch der Alltag abseits der eigentlichen Behindertenpflege will bewältigt werden. Hierzu gehört ganz praktisch die Hilfe beim Einkaufen und bei Aufgaben im Haushalt. Ebenso wichtig: Wenn Behördengänge anstehen, begleiten und unterstützen Pflegekräfte die Betroffenen dabei, sodass diese ihre Angelegenheiten trotz Einschränkung regeln können.

Seelisches Wohlbefinden und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Die Behindertenpflege endet nicht bei körperlichen und organisatorischen Aspekten – sie nimmt auch die Psyche und das soziale Umfeld der Betroffenen in den Blick. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, sozialer Isolation vorzubeugen und Betroffene emotional zu begleiten. Indem Menschen mit Behinderung gezielt gefördert werden, soll ihr Gesundheitszustand stabilisiert werden, sodass er sich nicht verschlechtert und das Risiko von Unfallfolgen verringert wird. Nicht zu vergessen ist die Freizeitgestaltung: Pflegekräfte leiten an, begleiten und unterstützen dabei, damit Betroffene aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Individuelle Ausrichtung der Behindertenpflege und passende Betreuungsform

Jede körperliche, geistige oder sensorische Beeinträchtigung bringt eigene Anforderungen mit sich. Ebenso fließen die persönlichen Wünsche der betroffenen Person in die Gestaltung der Behindertenpflege ein. Bei der Umsetzung stehen grundsätzlich zwei Wege offen: Die Behindertenpflege lässt sich stationär in Einrichtungen wie Pflegeheimen organisieren. Immer häufiger entscheiden sich Betroffene und Angehörige jedoch für die ambulante Variante zu Hause, um das gewohnte Umfeld zu bewahren. Diese häusliche Pflege kann durch professionelle Pflegedienste erfolgen, von Angehörigen übernommen werden oder im Rahmen einer Rundumbetreuung stattfinden.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es im Bereich der Behindertenpflege?

Neben der eigentlichen pflegerischen Versorgung stellt sich für viele Betroffene und Angehörige früher oder später eine zentrale Frage: Wie lässt sich das Ganze finanzieren? Die gute Nachricht: In Deutschland greifen mehrere Systeme ineinander – von der Pflegeversicherung über das Steuerrecht bis hin zur Eingliederungshilfe. Liegen bei einer Person eine Pflegebedürftigkeit und eine anerkannte Behinderung vor, lassen sich Leistungen aus beiden Bereichen sogar parallel nutzen.

Leistungen der Pflegekasse bei der Pflege von Behinderten

Bevor Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, stellt der Medizinische Dienst (MDK) zunächst die Pflegebedürftigkeit fest und ordnet die betroffene Person einem von fünf Pflegegraden zu. Daraus ergeben sich unterschiedliche Ansprüche.

Nehmen Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, übernimmt die Pflegekasse die Kosten direkt über sogenannte Pflegesachleistungen. Diese werden nach Pflegegrad gestaffelt: Während in Pflegegrad 1 noch kein Anspruch besteht, stehen in Pflegegrad 2 monatlich 796 Euro zur Verfügung, in Pflegegrad 3 sind es 1.497 Euro, in Pflegegrad 4 bereits 1.859 Euro und in Pflegegrad 5 schließlich 2.299 Euro. Unabhängig davon steht allen Pflegegraden zusätzlich ein einheitlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu.

Entscheiden Sie sich stattdessen für die private Pflege zu Hause, etwa durch Angehörige, erhalten Sie Pflegegeld in Höhe von 332 bis 947 Euro – je nachdem, welcher Pflegegrad vorliegt. Eine Besonderheit gilt bei geistiger Behinderung: Lebt die betroffene Person in einer speziellen Wohneinrichtung, wird nicht das volle Pflegegeld ausgezahlt, sondern lediglich eine Pauschale von 266 Euro monatlich.

Überdies übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Auch bauliche Anpassungen bleiben nicht außen vor: Möchten Sie Ihr Zuhause barrierefrei umgestalten, können Sie hierfür eine finanzielle Förderung beantragen.

Steuerliche Vorteile bei der Behindertenpflege

Auch das Steuerrecht hält Entlastungen bereit. Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 steht Ihnen der sogenannte Behindertenpauschbetrag zu, der je nach GdB zwischen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr liegt. Besonders hoch fällt er aus, wenn die Merkzeichen H (Hilflos), Bl (Blind) oder TBl (Taubblind) vorliegen oder Pflegegrad 4 beziehungsweise 5 festgestellt wurde: Dann greift unabhängig vom GdB der Höchstbetrag von 7.400 Euro. Wer berufstätig ist, kann sich diesen Betrag sogar direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und so schon unterjährig von einem höheren Nettogehalt profitieren.

Pflegen Sie selbst einen Angehörigen, steht Ihnen zusätzlich der Pflegepauschbetrag zu, den Sie als pflegende Person in der eigenen Steuererklärung geltend machen können.

Eingliederungshilfe für mehr Teilhabe

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Sie zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Rehabilitation zu fördern, und wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Lediglich das Vermögen kann in manchen Fällen zu einem geringen Eigenbeitrag führen.

Zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe zählen etwa finanzielle Zuschüsse für den behindertengerechten Wohnungsumbau, Assistenz im Alltag und in der Freizeit, Fahrdienste, barrierefreie Computertechnik sowie die Frühförderung von Kleinkindern. Möchten Sie die Unterstützung lieber selbst organisieren, können Sie die Eingliederungshilfe auch als persönliches Budget beziehen und damit eigenständig über die benötigten Hilfen entscheiden.

Vorteile durch den Schwerbehindertenausweis

Ab einem GdB von 50 stellt das zuständige Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus. Dieser öffnet die Tür zu zahlreichen Nachteilsausgleichen: Sie profitieren dann unter anderem von Steuervergünstigungen, vergünstigten Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, der kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson, etwa bei Blindheit, sowie von Ermäßigungen oder einer Befreiung beim Rundfunkbeitrag.

Entlastung für Familien mit behinderten Kindern

Auch Eltern von Kindern mit Behinderung müssen nicht alles allein stemmen. Der familienunterstützende beziehungsweise familienentlastende Dienst (FuD/FeD) hilft Ihnen bei alltäglichen Aufgaben wie der Begleitung zur Kita oder Schule sowie bei der Freizeitgestaltung Ihres Kindes. Finanziert wird dieser Dienst auf zwei Wegen zugleich: als Entlastungsleistung über die Pflegekasse, um die Familie zu entlasten, und ergänzend über die Eingliederungshilfe, um das Kind selbst zu unterstützen.

Behindertenbetreuung und Behindertenpflege: Wo liegt der Unterschied?

Da es wiederholt zur Verwechslung beider Begriffe kommt, geben wir Ihnen hier noch einen Überblick darüber, in welchen Aspekten sich die Behindertenbetreuung und die Behindertenpflege unterscheiden.

Behindertenbetreuung: Förderung und Teilhabe stehen im Fokus

Bei der Behindertenbetreuung geht es um deutlich mehr als um die reine Versorgung. Sie deckt therapeutische, lebenspraktische, pädagogische und soziale Hilfestellungen ab und verfolgt ein übergeordnetes Ziel: Betroffene Personen sollen vollständig, wirksam und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dabei stehen die Förderung der Selbstständigkeit und der Abbau von Barrieren im Mittelpunkt.

Behindertenpflege: Versorgung und gesundheitlicher Ausgleich

Die Pflege von Behinderten setzt einen anderen Schwerpunkt: Hier stehen die pflegerische und medizinische Versorgung im Vordergrund. Ziel ist es, gesundheitlich bedingte Einschränkungen in der Selbstständigkeit und in bestimmten Fähigkeiten auszugleichen und die Grundversorgung im Alltag sicherzustellen.

Unterstützung für Menschen mit Behinderung auch im Therapie- und Pflegezentrum Westlausitz

In unserem Therapiezentrum sowie in unserem Pflegezentrum ist unser qualifiziertes Fachpersonal stets an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie mit unseren Therapieangeboten, genauso wie mit unserem ambulanten Pflegedienst, Hausdienst oder Fahrdienst. Bei Fragen sind wir gern für Sie da, nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf!

Veröffentlicht am 25.09.2026 – Hier finden Sie weitere interessante Beiträge.