Ihre individuelle Terminabsprache
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Wichtige Information, die Sie bei Rezepteinreichung beachten sollten.
- Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung dürfen maximal
10 Tage liegen. Falls Sie diese Zeit überschritten haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.
Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen nicht mehr als 10 Tage vergehen.
- Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Bringen Sie bitte zur Behandlung Ihre
Zuzahlungsbefreiung mit.
- Zuzahlung wurde seit 2004 von 15% auf 10% gesenkt und zusätzlich pro Rezept fällt eine
Rezeptgebühr von 10,00 Euro an. (Diese Gebühren muss die Praxis bei Rezeptabrechnung den
Krankenkassen übergeben)
- Befreiung von Zuzahlung ist möglich, wenn die 2% Belastungsgrenze vom Bruttoeinkommen
erreicht wurde. Bei chronisch Kranken 1%.
--- Sammeln Sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege ---
Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 01.01.2005 ausgestellt worden.
- Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von der Krankenkasse in der
Kostenerstattung abgezogen.
Sie können bei uns auch bargeldlos bezahlen, bringen Sie Ihre EC-Karte mit.